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Verwertung von Speiseresten in der Biogasanlage

Die Ausnahmeregelung für die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten als Futtermittel für Schweine in Deutschland wurde als befristete Ausnahmeregelung deklariert und endet im Oktober 2006. Die EU hat die Verwendung als Futtermittel in der Schweinepest-Richtlinie und der EU-Hygieneverordnung verboten. Eine alternative Entsorgung in dafür zugelassenen Biogasanlagen ist hingegen erlaubt. Die als GbR geführten Schweinemastbetriebe Anette und Einhart im Brahm schlugen diesen Weg bereits 2005 ein. Ihre Biogasanlage IM BRAHM ist mit einer Leistung von2 x 190 kWel im Herbst 2005 in Betrieb gegangen. In dieser Biogasanlage werden die Speisereste in der bereits vor dem Biogasanlagenbau vorhandenen Aufkochstation hygienisiert (Erhitzung auf 70 Grad; halten der Temperatur über eine Stunde; Partikelgröße 1cm) und nach dem Abkühlen gleichmäßig dosiert über den Hydrolysebehälter (Hydrolyse-Phase) in den Fermenter eingebracht. Die Verfahrenstechnik ist zweistufig und mesophil. Innerhalb des seitlich gerührten Fermenters laufen die Säurebildende Phase und die Methanogenese ab. Im Durchschnitt werden jährlich 5.000 t/a Speisereste und Schweinegülle/mist in den 1.205 m³ großen Betonfermenter eingebracht. Die Stromproduktion beträgt bis zu 4,5 MWh/d. Die anfallende Wärme wird für das Wohnhaus, die Ställe, benachbarte Bürogebäude und die Lagerhalle genutzt. Dabei wird Heizöl eingespart, welches einer CO2- Äquivalent von über 100t/a entspricht. Der Betrieb reduziert seine Heizkosten dadurch, dass er das Heißwasser aus den Motoren in seinem Betrieb immer mehr einbindet.

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