Energieberatung

Unsere qualifizierte und unabhängige Energieberatung unterstützt Sie in allen Fragen der Energie, angefangen bei der effizienten Energieerzeugung, beim effizienten Umgang mit Energie, bei Fragen der Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen und Möglichkeiten der Förderung. Eine unabhängige Energieberatung hilft Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

Wärmeerzeugung und Verteilung

Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Sie richtigen Form der Wärme- und auch Stromerzeugung. Neben den klassischen Öl- und Gasbrennwertgeräten, Solaranlagen und nun auch immer öfter zum Einsatz kommenden Wärmepumpen, stehen auch Pellet- oder Scheitholz-Heizungen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und Fernwärmeanschlüsse zur Verfügung. Neben einer zukunftsweisenden, an den Standort und an die speziellen Erfordernisse angepasste Wärmeerzeugung gilt es die Energie möglichst effizient zu dem den Abnehmer zu transportieren.

Energieverbrauch

Der Energieverbrauch bestimmt maßgeblich Ihre Kosten für die Unterhaltung bzw. den Betrieb von Gebäuden und Prozessen. Wir analysieren Ihren Energieverbrauch und identifizieren die größten Schwachpunkte, geben Verbesserungsvorschläge und berechnen Ihnen, nach welchem Zeitraum sich diese Optimierung rechnen wird. Unter anderem bieten wir dafür Energieaudits gemäß DIN 16247-1 an.

Der Bereich Energieberatung umfasst eine Vielzahl von Angeboten Sie in Fragen der Energieeffizienz zu unterstützen, um langfristig den Einsatz von Energie in Ihren Gebäuden oder Prozessen zu reduzieren. Die Reduzierung des Energieeinsatzes ist ein klares politisches Ziel und wird mit einer Vielzahl von Förder- und Beratungsprogrammen unterstützt.

Mehrere Bundesministerien beschäftigen sich intensiv mit dem Bereich Energieeinsparung und bieten unter anderen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderprogramme und Unterstützung bei der Suche geeigneter Fachkundiger an.

Grundsätzlich kann man die Energieberatung in drei Abschnitte unterteilen:

  1. Grundlagenermittlung / Erhebung des Ist-Zustandes

  2. Ermittlung von Verbesserungsvorschlägen / Sanierungskonzepten

  3. Zusammenfassen der Ergebnisse mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen

 

Grundlagenermittlung

Um den IST-Zustand eines Gebäudes oder eines Prozesses zu ermitteln, bieten sich unterschiedliche Vorgehensweisen an.

Die Grundlagen können durch eine Vor-Ort Beratung aufgenommen werden. Dabei wird das Gebäude mitsamt seiner Gebäudeaußenhülle erfasst und Wärmebrücken oder bauliche Schwachstellen identifiziert, der Zustand der Heizungsanlage mit Wärmeverteilnetz analysiert und Prozessabläufe geprüft.

Diese Daten sowie die vorhandene Dokumentation (u.a. Bauunterlagen, Abrechnungen) bilden die Grundlage zur Einstufung des Gebäudes gemäß den standardisierten Vorgaben der Energieeinsparverordnung, die mindestens als Orientierungspunkt herangezogen werden sollte. Basierend auf diesen Informationen lassen sich verbrauchs- und auch bedarfsorientierte Verbrauchsausweise erstellen.

 

Verbesserungsvorschläge

Im Anschluss an die Grundlagenermittlung kann das Optimierungspotential unter Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung und des Stands der Technik ermittelt werden. Es werden unterschiedliche Sanierungskonzepte bzw. Verbesserungsvorschläge auf Machbarkeit überprüft und die geeignetsten ausgewählt.

Zusammenfassung

Es werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen und Verbesserungsvorschläge dargestellt und anschließend in einem Beratungsbericht zusammengefasst und erläutert.

So werden im Rahmen einer energetischen Untersuchung die Potentiale des Bestandes aufgezeigt und Lösungsansätze mit Kosten und Amortisationszeiträumen hinterlegt. Auf dieser Basis kann für ein Gebäude oder auch einen Prozess abgeschätzt werden, wie viel Energie kurz- und vor allem langfristig eingespart werden kann und welche Investitionen zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind.


Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV): 01.01.2016

BMUB - Energieeinsparverordnung

Gebäudebesitzer müssen bei einer Sanierung die Vorgaben der Energieeinsparverordnung einhalten, sobald sie z.B. an einer Außenwand mehr als 10 % der Fläche verändern oder einen Heizkessel austauschen. Die EnEV ist nun mehrere Jahre alt und soll dafür sorgen, dass Energieverbräuche für Elektrizität, Heizung und Warmwasser in den kommenden Jahren in Deutschland deutlich sinken.

Des Weiteren schreibt die Energieeinsparverordnung vor, dass Gebäude bei der Vermietung einen Energieausweis vorweisen müssen. Die Randbedingungen sind standardisiert und sollen so zu einer Vergleichbarkeit unterschiedlicher Immobilien führen. Auf diese Weise kann schnell überblickt werden, mit welchen Ausgaben für die Energiebereitstellung bei Nutzung der Immobilie zu rechnen ist.

Bewusstsein schaffen: Nutzungsverhalten

Neben der Optimierung von Gebäuden und Prozessen sollte die Verbesserung des Nutzungsverhaltens der Nutzer des Gebäudes, in der Regel Mieter oder Mitarbeiter, eine wichtige Rolle auf dem Weg zu langfristigen Energieeinsparungen spielen. Dazu wird das Nutzerverhalten analysiert und mit den „Normwerten“ aus der Energieeinsparverordnung oder anderen Regelwerken verglichen. Natürlich müssen die örtlichen Gegebenheiten besonders berücksichtigt werden.

In diesem Prozess der Auseinandersetzung der Gebäudenutzer mit dem Thema des effizienten Einsatzes von Energie erschließen sich eventuell stichhaltige Argumente für zusätzliche Optimierungen am Gebäude oder Änderungen am technischen Ablauf.

Energieaudits: nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

BAFA - Energieaudit

Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird.

Zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU wird das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Nicht-KMU verpflichtet werden, periodische Energieaudits durchzuführen.

Natürlich können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein Energieaudit durchführen und so bereits frühzeitig Einsparungen durch den effizienten Einsatz von Energie realisieren.



Haben Sie Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.