Seit Anfang Oktober erweitert sich das Leistungsangebot von Krieg & Fischer Ingenieure um eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz. Nicht mehr alleine für Biogasanlagen sondern auch für andere Betriebe erstellen wir Gefährdungsbeurteilungen und kümmern uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit um den Arbeitsschutz. Raphael Thies verfügt nunmehr als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch über die entsprechende formale Qualifikation. Bereits in den Jahren zuvor hat Krieg & Fischer Ingenieure zahlreiche Gefährdungsbeurteilungen auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung, § 3 und der Gefahrstoffverordnung, § 6, erstellt. Darüber hinaus bieten wir nunmehr auch die vorgeschriebene Unterstützung von Arbeitgebern durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie bei der Beschaffung neuer Arbeitsmittel an. Wir können also für Ihr Unternehmen erforderliche Aufgaben der DGUV Vorschrift 2 übernehmen und unterstützen Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Eine weitere Ingenieurin befindet sich in der Ausbildung und wird im Laufe des Jahres 2016 ebenfalls über die entsprechende Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen.