Fahrsilobegehung vor Neubefüllung

Messen

Fahrsiloanlagen von Biogasanlagen sind in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Behörden gerückt. Die zum 01.08.2017 eingeführte AwSV fordert dichte Fahrsiloanlagen. Mit der Veröffentlichung des Entwurfes der TRwS 792 im Jahr 2016 wurden die Anforderungen an Fahrsiloanlagen konkretisiert. So sind die Fahrsilokammern nach Entleerung und Reinigung zu kontrollieren und gegebenenfalls vor der nächsten Befüllung durch Fachfirmen gemäß WHG instand zu setzten. Die Kontrollen sind zu dokumentieren und aufzubewahren.

Eine stetige Überprüfung der Fahrsiloanlage erhöht die Sicherheit vor Umweltschäden und ermöglicht eine unkomplizierte Durchführung der Anlagenprüfung durch einen Sachverständigen nach AwSV. Sollte es zu Verunreinigungen im Umkreis der Anlage kommen, kann den Behörden die letzte Kontrolle vorgelegt werden.

Gerne unterstützen wir Sie um Ihre Fahrsiloanlage entsprechend zu kontrollieren und dies zu dokumentieren. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Flyer zum Betreiberservicemodul 15. Bei weiteren Fragen können sie uns gerne telefonisch (0551 / 900 36 30) oder per E-Mail (BetreiberserviceKriegFischerde) erreichen.